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Sa. und So. 10 – 18 Uhr

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Terms and conditions

For our terms and conditions, please see our 'Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr der KVS Bus & Limousinen Service GmbH' below:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr der KVS Bus & Limousinen Service GmbH - Date:  09.02.2011

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die auf Kundenanfragen erstellten Angebote der KVS Bus & Limousinen Service GmbH sind freibleibend.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes der KVS Bus & Limousinen Service GmbH durch den Besteller zustande. Weicht der Inhalt der
Bestätigung von dem des Angebots ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung nur zustande, wenn die KVS Bus & Limousinen Service GmbH innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.

§ 2 Leistungsinhalt

Die Leistung umfasst in dem vertraglich vereinbarten Rahmen, die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung.

Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:

  • die Erfüllung des Zwecks der Fahrt
  • die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen
  • die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt
  • die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen
  • die Informationen über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenen Verpflichtungen.

 

§ 3 Leistungsänderungen

Leistungsänderungen durch die KVS Bus & Limousinen Service GmbH, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von der KVS Bus & Limousinen Service GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und sofern die Abweichungen nicht erheblich und / oder für den Besteller zumutbar sind.

Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung der KVS Bus & Limousinen Service GmbH möglich und müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 4 Preise und Zahlungen

Es gilt der bei Vertragsabschluss für die vereinbarte Leistung vereinbarte Mietpreis.

Mehrkosten aufgrund von während der Leistungserbringung gewünschten Mehrleistungen seitens des Bestellers oder seiner Fahrgäste können von der KVS Bus & Limousinen Service GmbH dem Besteller zusätzlich berechnet werden.

Nebenkosten wie Straßen- und Parkgebühren (ausgenommen Übernachtungskosten für den/die Fahrer) sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas abweichendes vereinbart.

Mehrkosten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse können von der KVS Bus & Limousinen Service GmbH dem Besteller zusätzlich berechnet werden, sofern eine erhebliche Abweichung (größer 10%) in der Kilometer- und / oder Stundenleistung als kalkuliert vorliegt.

Die Geltendmachung von Forderungen, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleiben unberührt.

Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig.

Bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des geplanten Gesamtpreises zu leisten.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

Kündigung vor Leistungserbringung:

Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat die KVS Bus & Limousinen Service GmbH dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand gründet, den sie zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren.

Jede Stornierung einer Buchung durch den Besteller muss schriftlich erfolgen und nachweisbar bei der KVS Bus & Limousinen Service GmbH eingehen.

Bei einer Stornierung beträgt die Stornogebühr:

  • bis 2 Wochen vor dem gebuchten Termin: erfolgt die Stornierung kostenfrei
  • bis  1 Woche vor dem gebuchten Termin: 50 %
  • bis  2 Tage vor dem gebuchten Termin: 80 %
  • danach 100 %  des geplanten Auftragsvolumens

Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf eine Leistungsänderung der KVS Bus & Limousinen Service GmbH zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt.

Kündigung während der Leistungserbringung durch den Besteller:

Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann behält sich die
KVS Bus- & Limousinen Service GmbH das Recht auf Bezahlung der bis dahin erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen vor – unbeschadet weiterer Ansprüche – ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist die KVS Bus & Limousinen Service GmbH verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers ihn und seine Fahrgäste zurück zu befördern, wobei der Anspruch auf Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht.

Entstehen bei einer Kündigung im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.

Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen,
den die KVS Bus & Limousinen Service GmbH nicht zu vertreten hat.

Kündigt der Besteller den Vertrag, steht der KVS Bus & Limousinen Service GmbH eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 6 Kündigung durch die KVS Bus & Limousinen Service GmbH

Kündigung vor Leistungserbringung:

Die KVS Bus & Limousinen Service GmbH kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.

Kündigung während der Leistungserbringung:

Die KVS Bus & Limousinen Service GmbH kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z.B. Umwelt- und Naturkatastrophen, politische Unruhen, staatliche Zwangsmaßnahmen oder von der KVS Bus & Limousinen Service GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen oder durch den Besteller oder seine Fahrgäste selbst erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Im Falle einer berechtigten Kündigung ist die KVS Bus & Limousinen Service GmbH auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurück zu befördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.

Kündigt die KVS Bus & Limousinen Service GmbH den Vertrag, steht ihr eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 7 Haftung der KVS Bus & Limousinen Service GmbH

Die KVS Bus & Limousinen Service GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.

Die KVS Bus & Limousinen Service GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nichtvorhersehbare Umstände wie z.B. Umwelt- und Naturkatastrophen, politische Unruhen, staatliche Zwangsmaßnahmen oder von der KVS Bus & Limousinen Service GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.

Die Haftung der KVS Bus & Limousinen Service GmbH bei Schadensersatzansprüchen aus Vertrag  ist bei Sachschäden gemäß § 23 PbefG ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderter Person 1.000,-€ übersteigt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die KVS Bus & Limousinen Service GmbH den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

Für Schäden, insbesondere an Rechtsgütern der Fahrgäste – soweit sie auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen – haftet die KVS Bus & Limousinen Service GmbH nicht.

Von etwaigen Ansprüchen, die auf einem der in § 2 Abs. 2 a – e umschriebenen Sachverhalte beruhen, stellt der Besteller die KVS Bus & Limousinen Service GmbH und alle von ihr in die Vertragsabwicklung eingeschalteten natürlichen und juristischen Personen frei.

§ 8 Gepäck und sonstige Sachen

Gepäck im normalen Umfang und – nach schriftlicher Vereinbarung – sonstige Sachen werden mit befördert. Für Schäden, die durch vom Besteller oder von seinen Fahrgästen mit geführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller.

 


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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt am Main. Mit seinem Auftrag erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an.

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